Lebensmittel-untersuchung im Landkreis Altötting

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Richtlinien für Lebensmittelerzeuger. Für bestimmte Fisch- und Fleischprodukte sowie Eier hat die Europäische Union Höchstwerte für vier perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in einer Verordnung festgelegt (PFOS, PFOA, PFNA, PFHxS).

Es ist möglich, dass auch im Landkreis Altötting landwirtschaftlich erzeugte Lebensmittel geringe Mengen von PFAS enthalten. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Landratsamt Altötting (LRA) organisiert die Firma Dyneon daher freiwillige Untersuchungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tierischen Ursprungs auf ihre PFAS-Gehalte.

In Absprache mit dem LGL und dem LRA wird nun nach mehr als 18 Monaten Programmlaufzeit die Registrierung für die Lebensmitteluntersuchung ab Ende September 2024 geschlossen. Bis dahin kann jeder Lebensmittelerzeuger im Landkreis Altötting – kommerziell oder für den Eigenverzehr – an der Lebensmitteluntersuchung teilnehmen.

 

Die Untersuchungen werden von dem Bodengutachter ERM GmbH (ERM) in Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Labor für Lebensmittelanalytik, Eurofins in Hamburg, durchgeführt. Dyneon trägt die Kosten der Untersuchung für den hier näher beschriebenen Umfang.

Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.

Was wir heute bereits wissen

Aufgrund der bekannten flächendeckenden Bodenbefunde mit PFOA hat das Veterinäramt des Landkreises in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seit dem Jahr 2007 mehr als 700 Proben verschiedenster pflanzlicher Lebensmittel sowie von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf PFAS untersucht. In der offiziellen Pressemitteilung des LRA wurde bestätigt, dass die deutlich überwiegende Anzahl der Lebensmittelproben keine PFAS in derzeit nachweisbaren Mengen enthalten und demzufolge eine sehr hohe Verbrauchersicherheit gegeben ist.

Die bisherigen Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchung bestätigen die Erkenntnisse aus den Lebensmitteluntersuchungen von LRA und LGL. Daher hat 3M in Absprache mit dem LGL und dem LRA vereinbart, dass das Programm eingestellt werden kann. Bis Ende September 2024 können noch Lebensmittel für die Untersuchung registriert werden.

Mehr Informationen zu den Lebensmitteluntersuchungen von LGL finden Sie hier.

Ziele und Umfang der Untersuchung

Das Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob die Konzentrationen der vier PFAS-Verbindungen in tierischen Lebensmitteln den EU-Schwellenwert überschreiten, und wenn ja, ob eine Korrelation mit Bodenkonzentrationen oder anderen Faktoren wie Trinkwasser von Tieren, Freilandhaltung usw. besteht. Die Ergebnisse dieser Bewertung sollen als Grundlage dienen, ob Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere wenn die Konzentration der vier PFAS-Verbindungen die geltenden Werte überschreitet.

Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten zumindest teilweise im Untersuchungsgebiet liegen, können ihre im Landkreis produzierten Erzeugnisse untersuchen lassen. Je Tierart kann jeder Erzeuger zunächst eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für Leber und eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für sonstiges Fleisch bzw. zweimal sechs Eier einreichen.

Insgesamt sind für das Programm 200 Proben vorgesehen. Werden mehr als 200 Proben angemeldet, wird ERM die Proben selektieren und priorisieren. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb des Untersuchungsgebiets und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen. Bei gleicher Eignung zweier angebotener Proben können teilnehmende Erzeuger, deren Haupterwerbsquelle die Lebensmittelproduktion ist, priorisiert behandelt werden.

Weitere Informationen zum Probenahmeprogramm finden Sie in den Fragen und Antworten unten.


 

Anmeldeformular

In Absprache mit dem LGL und dem LRA wird die Registrierung für die Lebensmitteluntersuchung ab Ende September 2024 geschlossen. Bis dahin können sich alle Lebensmittelerzeuger, deren Produktionsstätten im Landkreis Altötting liegen – kommerziell oder für den Eigenverzehr – anmelden, um ihre im Landkreis produzierten Erzeugnisse untersuchen zu lassen.

Werden zu viele Proben angemeldet, wird ERM die Proben selektieren und priorisieren. Die Auswahl erfolgt dann anhand der Lage innerhalb des Untersuchungsgebiets und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Untersuchungsgebiet zu erreichen. Die gesammelten Untersuchungsergebnisse sollen auch Erkenntnisse darüber liefern, inwiefern PFAS-Gehalte in Lebensmitteln von den Bodenbefunden abhängen. Bei gleicher Eignung zweier angebotener Proben können teilnehmende Erzeuger, deren Haupterwerbsquelle die Lebensmittelproduktion ist, priorisiert behandelt werden.

Weitere Hinweise darüber, welche Angaben Sie für das Anmeldeformular benötigen, finden Sie hier.

Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

ZUM ANMELDEFORMULAR BEI ERM

 


 

Häufig gestellte Fragen zur Lebensmitteluntersuchung

 

Wer organisiert das Programm?

In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Landratsamt Altötting (LRA) organisiert die Firma Dyneon freiwillige Untersuchungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf ihre PFAS-Gehalte.

Neben der Organisation übernimmt Dyneon auch die Kosten der Untersuchungen. Dyneon führt selbst keine Untersuchungen durch und trägt keine Verantwortung für Qualität und Richtigkeit der Analysen durch das beauftragte Labor.

Wer führt die Probenahme und Analyse durch?

Die Untersuchungen werden in Zusammenarbeit zwischen dem Bodengutachter ERM und dem akkreditierten Labor für Lebensmittelanalytik, Eurofins in Hamburg, durchgeführt. Das Labor analysiert die Proben unabhängig. Dyneon nimmt keinen Einfluss auf das Ergebnis der Analytik.

Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon oder der Bodengutachter keinen Einfluss.

Lebensmittelrechtliche und sonstige rechtliche Pflichten für Erzeuger von Lebensmitteln bleiben unberührt. Durch die Probenahme und Analyse werden diese weder vom Labor, vom Bodengutachter noch von Dyneon übernommen.

Wer ist zum Einreichen von Proben berechtigt?

Alle Lebensmittelerzeuger - kommerziell oder für den Eigenverzehr – deren Produktionsstätten im Landkreis Altötting liegen.

Je Tierart kann jeder Erzeuger zunächst eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für Leber und eine Zweifach-Probe (A- und B-Probe) für sonstiges Fleisch bzw. zweimal sechs Eier einreichen. Die B-Probe wird gefroren gelagert für den Fall, dass die Originalprobe auf dem Versandweg verloren geht oder eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Die Teilnahme an der Untersuchung begründet keine Ansprüche gegen oder Pflichten für Dyneon oder Dritte. Sollten Analyseergebnisse auf erhöhte PFAS-Gehalte in Lebensmitteln hinweisen, nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um die Quelle der Belastung zu erkunden und über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen.

Ist dieses Programm kostenpflichtig?

Nein. Dyneon organisiert die Untersuchungen und übernimmt die Kosten der Untersuchungen.

Für welchen Zeitraum gilt dieses Angebot?

In Absprache mit dem LGL und dem LRA wird nun nach mehr als 18 Monaten Programmlaufzeit die Registrierung für die Lebensmitteluntersuchung ab Ende September 2024 geschlossen. Bis dahin können alle Lebensmittelerzeuger - kommerziell oder für den Eigenverzehr – deren Produktionsstätten im Landkreis Altötting liegen, ihre im Landkreis produzierten Erzeugnisse untersuchen lassen.

Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Wie kann ich am Programm teilnehmen?

Alle Lebensmittelerzeuger - kommerziell oder für den Eigenverzehr – deren Produktionsstätten im Landkreis Altötting liegen, können ihre im Landkreis produzierten Erzeugnisse untersuchen lassen.p>

Die Untersuchung von Proben muss hier online beantragt werden.

Sofern Ihre Proben angenommen werden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung von ERM.

Was passiert mit meiner Probe?

Sofern Ihre Proben angenommen werden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung von ERM, die zusammen mit den Lebensmittelproben eingereicht werden muss.

Die Proben (Zweifachproben mit je 30 g) können bei der Schlachtung des Tieres durch den amtlichen Tierarzt genommen werden. Für Rinder und Schweine geht dies über den Schlachthof Halsbacher Qualitätsfleisch GmbH, Brandl 53, 84553 Halsbach, für Schafe bei der Hofmetzgerei Gaßner, Dorfstr. 34, 84533 Haiming – Niedergottsau.

Sobald der Tierarzt die Proben entnommen hat, werden sie im Veterinäramt des Bezirks aufbewahrt.

Proben können aber auch direkt beim Veterinäramt (Adresse: Pater-Joseph-Anton-Str.14, 84503 Altötting nach telefonischer Anmeldung unter 08671/502-801) unter Vorlage der Annahmebestätigung von ERM abgegeben werden. Dazu sind Eier in einem Eierkarton abzugeben. Fleisch-, Leber- und Fischfiletproben sind tiefgefroren in einem Gefrierbeutel abzugeben. Andernfalls können die Proben nicht angenommen werden.

ERM koordiniert den Versand der A-Proben an das Labor.

Die B-Proben werden gefroren gelagert für den Fall, dass die Originalprobe beschädigt wird, auf dem Versandweg verloren geht oder eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen dauern, bis die Analyseergebnisse vorliegen.

Wann erhalte ich die Ergebnisse?

ERM teilt Ihnen die Ergebnisse mit. Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen dauern, bis die Analyseergebnisse vorliegen.

Was passiert mit dem Ergebnis?

Das Labor analysiert die Proben unabhängig. Dyneon nimmt keinen Einfluss auf Prozess oder Ergebnis der Analytik.

Das Labor übermittelt die Analyseergebnisse an Dyneon und an den von Dyneon beauftragten Bodengutachter zur Auswertung. Der Bodengutachter gibt die Ergebnisse an den Lebensmittelerzeuger weiter. Zur Auswertung werden die stichprobenbezogenen Daten auf Korrelationen der Analyseergebnisse mit der Art der Probe und dem Aufzuchtort innerhalb des Untersuchungsgebiets untersucht. Die Daten werden weiter auf Korrelation mit den Aufzuchtbedingungen ausgewertet.

Die Teilnahme an der Untersuchung begründet keine Ansprüche gegen oder Pflichten für Dyneon oder Dritte. Sollten Analyseergebnisse auf erhöhte PFAS-Gehalte in Lebensmitteln hinweisen, nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um die Quelle der Belastung zu erkunden und über mögliche Abhilfemaßnahmen zu sprechen.

Dyneon wird Ihrem Betrieb zuzuordnende Untersuchungsergebnisse ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Umweltberater, Rechtsberater und sonstige Dienstleister, die vertraglich oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Zudem kann Dyneon anonymisierte statistische/aggregierte Auswertungen von Untersuchungsergebnissen an den Bauernverband, die 3M Deutschland GmbH und die 3M Company sowie an weitere Unternehmen, die in der Vergangenheit am Standort Gendorf PFOA emittiert haben, übermitteln. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung.

Lebensmittelrechtliche und sonstige rechtliche Pflichten für Erzeuger von Lebensmitteln bleiben unberührt. Durch die Probenahme und Analyse werden diese weder vom Labor, vom Bodengutachter noch von Dyneon übernommen.

Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.

Was passiert, wenn meine Probe über dem zulässigen Grenzwert liegt?

Das Analyselabor ist gesetzlich verpflichtet, bei Überschreitungen des Grenzwertes die zuständigen Behörden über den Befund zu unterrichten. Darauf haben Dyneon und der Bodengutachter keinen Einfluss.

In Abhängigkeit von den Analyseergebnissen nimmt Dyneon, sofern Sie Ihr Einverständnis dazu geben, Kontakt mit Ihnen auf, um über die Quelle der PFAS-Gehalte in den Lebensmitteln zu sprechen.

Werden meine Probenergebnisse veröffentlicht?

Dyneon wird Ihrem Betrieb zuzuordnende Untersuchungsergebnisse ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Ausgenommen hiervon sind Umweltberater, Rechtsberater und sonstige Dienstleister, die vertraglich oder gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Zudem kann Dyneon anonymisierte statistische/aggregierte Auswertungen von Untersuchungsergebnissen an den Bauernverband, die 3M Deutschland GmbH und die 3M Company sowie an weitere Unternehmen, die in der Vergangenheit am Standort Gendorf PFOA emittiert haben, übermitteln.

Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?

Die von Dyneon organisierte Untersuchung von Lebensmitteln ist für teilnehmende Lebensmittelerzeuger freiwillig. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Wird die Entscheidung von 3M, die Herstellung von PFAS bis Ende 2025 auslaufen zu lassen, diese Untersuchung beeinflussen?

Wir haben weltweit erhebliche Investitionen im Umfeld unserer Produktionsstätten getätigt, um die Umweltbelastung an unseren Standorten in den Gemeinden, in denen wir arbeiten, zu verringern. 3M wird weiterhin seine Verpflichtungen zur Wasserbewirtschaftung sowie zur Sanierung von PFOA und PFOS an bestimmten Standorten, an denen wir diese Stoffe hergestellt oder entsorgt haben, erfüllen, auch im Landkreis Altötting.

3M wird sein Engagement für Wasser im Landkreis Altötting fortführen. Wir bringen uns auch weiterhin in die Diskussion über den besten Umgang mit betroffenem Bodenaushub ein.

Kann ich mit Dyneon oder ERM in Kontakt treten?

Ja, Sie können sich mit Dyneon oder ERM in Verbindung setzen.

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben oder mit Dyneon oder ERM in Kontakt treten möchten, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Telefonnummer und wann Sie für einen Anruf zur Verfügung stehen, anzugeben, falls Sie die Informationen telefonisch erhalten möchten.

Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf der Probenahme und Analyse haben oder weitere Informationen von ERM benötigen, klicken Sie bitte hier, um zum Kontaktformular zu kommen.

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf der Probenahme und Analyse

Unten finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten von dem Bodengutachter ERM zum Ablauf der Probenahme und Analyse.

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Probenantrag angenommen wurde?

Die eingegangenen Anträge werden gesichtet. Die Auswahl erfolgt dann nach Lage des Betriebs im Landkreis und der Art des Produkts, um eine möglichst aussagekräftige Verteilung von Datenpunkten im Landkreis zu erreichen. Sobald diese Sichtung abgeschlossen ist, werden die Rückmeldungen gegeben, ob die Probe ausgewählt wurde. Je nach Anfrage kann die Rückmeldung mehrere Wochen dauern.

Kann ich mehr als eine Probe anmelden?

Ja. Für jeden Probensatz muss ein Formular eingereicht werden. Das heißt, z.B. Rindfleisch und Rinderleber (jeweils A- und B-Probe) sind ein Probensatz. 2x6 Stück Eier (A- und B-Probe) sind ein Probensatz. Jedes Probenstück von Fleisch oder Leber muss getrennt in einem Gefrierbeutel verpackt werden und alle Proben müssen anschließend zusammen in einem größeren Gefrierbeutel abgegeben werden. Eier müssen im Eierkarton abgegeben werden.

Eine meiner Anmeldungen wurde akzeptiert. Darf ich alle Proben einreichen?

Nein. Es darf nur der Probensatz eingereicht werden, der in der Anmeldung akzeptiert wurde.

Werden alle meine Daten an die Behörde weitergegeben, wenn eine Überschreitung des Grenzwertes stattfindet?

Ja. Wird eine Überschreitung des Grenzwertes festgestellt, werden die Laborwerte sowie alle angegebenen Daten an die Behörde weitergegeben. Sie können allerdings bei der Anmeldung angeben, ob Sie im Falle einer Unterschreitung der Grenzwerte damit einverstanden sind, dass Ihre Daten an die Behörde übermittelt werden oder nicht.

Das Lebensmittel, das ich produziere, wird nicht für die Analyse angeboten.

Es werden nur Lebensmittelproben angenommen, für die die neue EU-Verordnung zutrifft (EUR-Lex - 32022R2388).

Wann muss ich die Proben abgeben?

Falls Ihre Anmeldung akzeptiert wird, kann die Probe direkt an dem geplanten Schlachttermin genommen werden. Dazu bitte die Annahmebestätigung der Anlage 7 der Schlachtanmeldung beifügen. Sollten Sie die Probe selbst nehmen oder Eier einreichen, können Sie diese nach telefonischer Voranmeldung beim Veterinäramt unter Vorlage der Bestätigung für die Probeannahme sofort abgeben.

Was ist, wenn der geplante Schlachttermin später im Jahr erfolgt?

Eine Anmeldung ist möglich. Da aber zeitnah eine Übersicht über die Ergebnisse gewonnen werden soll, werden Proben von Tieren bevorzugt, die zeitnah geschlachtet werden.

Wie lange dauert es, bis ich die Laborergebnisse bekomme?

Es kann in Abhängigkeit von der Auslastung des Labors mehrere Wochen nach Abgabe der Probe dauern, bis die Analyseergebnisse vorliegen.

Muss die Probe genau 30 g sein oder kann es mehr oder weniger sein?

Für die Analytik im Labor werden 30 g benötigt. Bitte nicht mehr als 50 g einreichen, da die Proben versendet werden.

Ich habe keine Leberprobe. Kann ich die Fleischprobe trotzdem anmelden?

Ja. Allerdings werden Probensätze mit Fleisch und Leber bevorzugt.

Was muss ich beachten, wenn ich selbst die Proben nehme?

Die Probe sollte so gehandhabt werden, wie sie auch in den Verkauf kommt / in den Verkehr gebracht wird. Bitte die Probe gefroren anliefern (Fleisch, Leber, Fisch). Eier bitte nicht gefroren und im Eierkarton anliefern.

Was ist, wenn ich nicht weiß, wann mein Brunnenwasser umgestellt wurde?

Sollte das genaue Datum nicht bekannt sein, ist eine ungefähre Angabe des Zeitraums in Monat und Jahr erwünscht.

Wie wird sichergestellt, dass meine persönlichen Daten geschützt sind?

Die Daten werden nur entlang unserer Datenschutzbestimmungen verarbeitet und unterliegen entsprechenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Die Daten werden vor Weitergabe an das Labor pseudonymisiert. Das heißt, der Bodengutachter weist Ihren Daten einen Verschlüsselungscode zu. Das Labor bekommt die Probe und relevante Informationen, ohne, dass persönliche Daten (wie Name, Adresse) weitergegeben werden.

Bei einer Überschreitung müssen wir dem Veterinäramt die Probenherkunft benennen. In Ihrer Einverständniserklärung können Sie wählen, ob die Probenherkunft an das Veterinäramt auch dann weitergegeben werden soll, wenn das Ergebnis der Untersuchung keine Überschreitung aufzeigt.


 

Kontakt

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie Fragen haben oder mit Dyneon in Kontakt treten möchten, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden. Wir bitten Sie, Ihre Adresse, Telefonnummer und wann Sie für einen Anruf zur Verfügung stehen, anzugeben, falls Sie die Informationen telefonisch erhalten möchten.

Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf der Probenahme und Analyse haben oder weitere Informationen von ERM benötigen, klicken Sie bitte hier, um zum Kontaktformular zu kommen.